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Impressum, AGB, Haftungsausschluß:...
Angaben gemäß § 5 TMG
Lydia Kosfeld Owusu
Beerbuschstieg 14a
22395 Hamburg
t: +49 152 130 722 76
m: +49 40 55 44 68 79
E: lydiakosfeld@yahoo.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
1.
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung der Veranstaltungssäle zur Durchführung von Hochzeitsveranstaltungen,
Verlobungen, Feierlichkeiten aller Art, und zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Bankette, Seminare, Tagungen und andere
Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“.
1.2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine
Anwendung, es sei denn, sie werden von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2.
2.1. Der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag") kommt durch schriftliche Annahme des von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“
abgegebenen Angebots durch den Besteller/Kunde zustande. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so ist nicht er, sondern
der Dritte Vertragspartner von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“. Der Besteller hat „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ hierauf rechtzeitig vor
Vertragsschluss besonders hinzuweisen und „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners
mitzuteilen.
2.2. Schließt der Besteller/Kunde den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen
gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der
Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ entsprechende Erklärungen des
Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten.
2.3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Säle sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedürfen der vorigen schriftlichen Zustimmung von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“.
3.
3.1. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB zu erbringen.
3.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ zu zahlen. Dies gilt
auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ gegenüber Dritten,
soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden.
3.3. überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von „Lydia Kosfeld Owusu
4YourEvent“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preise, so kann diese dem vertraglich vereinbarten Preis angemessen werden, höchstens
jedoch um 10 % anheben.
3.4. Die Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuelle Erhöhung der Umsatzsteuer gehen zur Lasten des
Vertragspartners.
3.5. Die Rechnungen von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ sind sofort, spätestens binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Entsteht Zahlungsverzug, so hat „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ das Recht, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ bleibt
die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnungen nach Verzugseintritt kann „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ eine
Mahngebühr von € 5,00 erheben.
3.6. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss 50 % des Gesamtbetrages als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
(Kaution) zu verlangen. Die Fälligkeit dieser Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der
Gesamtbetrag wird am Ende der Veranstaltung, also am selben Tag fällig. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ ist ferner berechtigt, während der
Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlungen
zu verlangen.
3.7. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von „Lydia
Kosfeld Owusu 4YourEvent“ aufrechnen oder mindern.
4.
4.1. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht. Hierfür gelten die nachfolgenden
Bedingungen: a) lm Falle des Rücktritts eines Vertragspartners von der Reservierung hat „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ Anspruch auf
angemessene Entschädigung. b) „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten
Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
Tritt der Kunde in einem Zeitraum ab Vertagsbeginn bis 6 Monaten vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist er zur
Zahlung einer Rücktrittspauschale von 20% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages verpflichtet.
Tritt der Kunde 3 bis 6 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist er zur Zahlung einer Rücktrittspauschale von
30% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages verpflichtet.
Tritt der Kunde 12 bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist er zur Zahlung einer Rücktrittspauschale von
40% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages verpflichtet.
Tritt der Kunde 8 bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist er zur Zahlung einer Rücktrittspauschale von
50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages verpflichtet.
Tritt der Kunde 6 bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist er zur Zahlung einer Rücktrittspauschale von
70% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages verpflichtet.
Tritt der Kunde 2 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin vom Vertrag zurück, ist er zur Zahlung einer Rücktrittspauschale von 100%
des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages verpflichtet.
Es gilt gemäß §355 BGB das Widerrufsrecht des Kunden. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich bei der
„Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ eingereicht werden.
Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ kein Schaden oder „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“
entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
c) Sofern „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des
vertraglich vereinbarten Preises für die von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von „Lydia
Kosfeld Owusu 4YourEvent“ ersparten Aufwendungen.
4.2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies
„Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3. Hat „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere
Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich
erklären.
5.
5.1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziff. IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“
ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste oder Kunden nach den gebuchten
Veranstaltungsdaten vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ die Buchung nicht endgültig
bestätigt.
5.2. Wird eine gemäß Ziff. III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist
„Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
c) „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ in der öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft - bzw.
Organisationsbereich von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ zuzurechnen ist;
d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziff. II Abs. 3 vorliegt;
e) „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ von Umständen Erkenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach
Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“
nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“
gefährdet erscheinen;
f) der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807
ZPO abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlung eingestellt hat;
g) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen
Gründen abgelehnt wird.
5.4. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu
setzen.
5.5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
6.
6.1. Der Vertragspartner hat nur die im Vertrag stehenden Räume zur Verfügung. Die Nutzung der anderen Räume bedarf die schriftliche
Zustimmung von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“.
6.2. Gebuchte Räume stehen dem Vertragspartner ab der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ schriftlich vereinbart.
7.
7.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ bei Bestellung/Vertragsschluss die endgültige Teilnehmerzahl
anzugeben. Eine änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ Andernfalls ist der
Vertragspartner/Kunde zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer erhöhten Teilnehmerzahl nicht berechtigt.
7.2. Eine tatsächlich geringere als die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl wird nicht berücksichtigt und geht zu Lasten des Vertragspartners.
7.3. Sofern „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ eine Durchführung der Veranstaltung mit einer im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung erhöhter
Teilnehmerzahl schriftlich zugestimmt hat, ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht, ist die nunmehr vereinbarte
Teilnehmerzahl für die Abrechnung auch dann allein maßgeblich, wenn die Teilnehmerzahl bei Durchführung der Veranstaltung tatsächlich geringer
ist. Die Im Falle einer Zustimmung von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ zu einer Durchführung der Veranstaltung mit erhöhter Teilnehmerzahl
erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen sind unabhängig von der späteren tatsächlichen Teilnehmerzahl - gesondert zu vergüten, auch wenn die
Zustimmung von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ ohne diesbezüglichen Hinweis erfolgt.
7.4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten
der Veranstaltung, so kann „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung
stellen, es sei denn, „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ hat die Verschiebung zu vertreten.
7.5. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“
mitbringen. In diesen Fällen kann „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
8.
8.1. Soweit „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten
beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und
die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen
frei.
8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes von „Lydia
Kosfeld Owusu 4YourEvent“ bedarf deren vorheriger schriftlichen Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende
Störung oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ gehen zur Lasten des Vertragspartners, soweit
„Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten können „Lydia Kosfeld
Owusu 4YourEvent“ pauschal erfassen und berechnen.
8.3. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten
zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der
Veranstaltung.
9.
9.1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Vertragspartners in den
Veranstaltungsräumen. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt davon unberührt.
9.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ ist
berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellungen und das Anbringen von
Gegenständen vorher mit „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ abzustimmen.
9.3. Die Mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassener
Gegenstände darf „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und
für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen.
9.4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den
Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspartner
Verpackungsmaterial in „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ zurücklassen, ist „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ zur Entsorgung auf Kosten des
Vertragspartners berechtigt.
10.
10.1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher,
Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn Selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
10.2. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ kann vom Vertragspartner zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheit
(z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
11.
11.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ auftreten, wird sich „Lydia Kosfeld Owusu
4YourEvent“ auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel
von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ anzuzeigen, so tritt einen Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
11.2. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit.
11.3. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer dem Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist
die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.4. Soweit dem Vertragspartner Parkplätze auf dem Veranstaltungshof von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine überwachungspflicht von „Lydia Kosfeld Owusu
4YourEvent“. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Veranstaltungshof von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ abgestellter oder
rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ nicht, soweit „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“. Der Schaden muss
spätestens beim Verlassen des Veranstaltungsgrundstücks gegenüber „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ geltend gemacht werden.
11.5. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchen der Vertragspartner Kenntnis
von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt
nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf eine
vorsätzliche und grobfahrlässige Pflichtverletzung von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ beruhen.
12.
12.1. Änderung oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Durchführung von
Veranstaltungen und andere in Ziffer 1ff. benannten Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderung oder Ergänzungen durch den
Vertragspartner sind unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“.
12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck und Wechsel-Streitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von „Lydia Kosfeld
Owusu 4YourEvent“. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von „Lydia Kosfeld
Owusu 4YourEvent“. „Lydia Kosfeld Owusu 4YourEvent“ ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
12.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltung unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2014
Eingetragen im Handelsregister
HRB
Amtsgericht Hamburg
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Quelle: anwalt-seiten.de